Für eine Wohngebäudeversicherung besteht keine Versicherungspflicht, dennoch ist diese Versicherung wirklich sinnvoll, da sie vor einer finanziellen Überlastung schützt. Außerdem verlangen viele Banken als Sicherheit für den von ihnen finanzierten Baukredit eine Wohngebäudeversicherung.
Im Schadenfall schützt eine Wohngebäudeversicherung den Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen eines Schadenfalls. Schäden an einem Wohngebäude verursachen schnelle hohe Kosten und entstehen oft unerwartet.
Die versicherten Ursachen eines Schadens eine verbundenen Wohngebäudeversicherung sind:
Wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus bestimmten Quellen hervortritt, wenn Wasserschaden durch Frost- und sonstige Bruchschäden entstanden ist, werden diese Schäden ersetzt.
Schäden durch Feuer werden ersetzt, wenn ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Brandherd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet.
Die genannten Ursachen müssen jedoch nicht verbunden werden, sondern können auch separat und in beliebiger Kombination versichert werden.
Weitere Ursachen, die in eine Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden können:
Standardmäßig sind bei einer Wohngebäudeversicherung versichert:
Weitere Bestandteile können in die Versicherung eingeschlossen werden, z. B.:
Angesichts der potenziellen Kosten im Schadensfall sollten selbst gewählte Ausschlüsse gut überlegt sein.
Weitere Kosten, die üblicherweise in eine Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sind:
Hausrat gehört nicht zum Bestandteil eines Gebäudes und wird von der Hausratversicherung abgedeckt.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist von der Wohngebäudeversicherung abzugrenzen, da sie nur für Schäden aufkommt, die Dritten entstehen, z. B. Sachschäden oder Verletzungen von Passanten durch herabstürzende Dachziegel.
Steuerliche Behandlung von Wohngebäudeversicherungen
Diese hängt ab von der Nutzung des betreffenden Gebäudes. Als vermietetes Eigentum ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar und kann unter dem Posten "Betriebskosten" angegeben werden. Bei selbst genutztem Eigentum ist sie steuerlich nicht absetzbar.
Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Unterschieden wird in ordentliche und außerordentliche Kündigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung kann die Versicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen nach:
Ein Vergleich der vielen verschiedenen Wohngebäudeversicherungen kann sehr hilfreich sein. Vermeintliche Schnäppchen sollten eingehender betrachtet werden.
Gern helfen wir Ihnen beim Vergleich der Wohngebäudeversicherungen!
Bei einem Versicherungsvergleich profitieren Sie bei uns von den besten Konditionen!
Anfrage auf Neubauversicherung
Sie benötigen ein Angebot für Ihren Neubau - gern können Sie bei uns eine Angebotsanfrage per E-Mail oder telefonisch stellen. Wir senden Ihnen umgehend die passendsten und günstigsten Angebote unserer Testsieger zu.