Bei uns suchen Sie vergeblich nach Vergleichsrechnern für Strom, Gas, DSL u. s. w. Wir haben nur Versicherungen im Kopf, aber damit kennen wir uns aus! Wir lieben, was wir tun und übernehmen Verantwortung - jeden Tag!
Jedes Fachgebiet ist von absoluten Kernkompetenzen besetzt, so dass wir Ihnen immer die beste Lösung anbieten können.
Auslandsreiseversicherungen
Für eine Auslandsreise können verschiedene Risiken abgesichert werden: z. B. Krankheiten, Reiserücktritt, Gepäck und vieles mehr.
Die wichtigsten Reiseversicherungen stellen wir Ihnen hier vor.
1. Auslandsreisekrankenversicherung
Weltweit versichert sind die Kosten für die akute Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport durch die Auslandskrankenversicherung. Heimaturlaube sind in den meisten Fällen mitversichert.
Die Tarife unterscheiden sich erheblich, was die Selbstbehalte, Mindestprämien, Kündigungsfristen und Altersgrenzen betrifft. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Kosten für medizinische Behandlungen, wegen derer man vorsätzlich ins Ausland fährt. Chronische Krankheiten sind ebenfalls ausgeschlossen. Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschafts- und Vorsorgeuntersuchungen sind teilweise mitversichert. Eine Auslandskrankenversicherung kann sowohl für private als auch für geschäftliche Auslandsaufenthalte abgeschlossen werden. Die Höchstversicherungsdauer differierte zwischen zwei Jahren und zeitlich unbegrenzt. Bei mehrjährigem Auslandsaufenthalt empfiehlt sich eine Versicherung mit umfassenden Leistungen!
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2. Reiserücktrittsversicherung
Können Sie eine Reise aus Krankheitsgründen oder wegen anderer wichtiger Gründe nicht antreten oder müssen die Reise vorzeitig abbrechen, übernimmt die Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die ohne eine Reiserücktrittsversicherung selbst zu zahlen sind. Gibt es allerdings keinen wichtigen Grund für den Reiserücktritt oder Reiseabbruch, werden die Stornogebühren des Reiseveranstalters nicht bezahlt. Eine Reiserücktrittsversicherung kann auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden.
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3. Reisegepäckversicherung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks zahlt diese Versicherung die entstandenen Kosten bis zum Neuwert des Reisegepäcks / bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für Wertsachen gelten bestimmte Höchstgrenzen. Das Reisegepäck ist versichert, wenn es durch Unfall des Transportmittels oder durch Feuer- oder Elementarereignisse Schaden nimmt oder abhanden kommt bzw. gestohlen wird.
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4. Reiserechtsschutzversicherung
Sie haben schon eine Rechtsschutzversicherung? Dann beachten Sie bitte Folgendes:
Grundsätzlich erstreckt sich der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. In anderen Ländern besteht laut § 6 ARB 2000 bei Privataufenthalten bis zu 6 Wochen eingeschränkter Versicherungsschutz.
Eine Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei gesetzlichen Problemen im Ausland.
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5. Reiseunfallversicherung
Wenn Sie schon eine Unfallversicherung haben, sind Sie bis auf wenige Ausnahmen umfassend abgesichert, da die Unfallversicherung weltweit greift, rund um die Uhr, an jedem Ort, zu jeder Zeit, bei jeder Tätigkeit. Fast jede Situation fällt in den Geltungsbereich der Unfallversicherung.
Bitte überprüfen Sie Ihren Unfallversicherungsschutz! Fragen Sie nach, ob Auslandsaufenthalte nur für einen bestimmten Zeitraum abgedeckt sind.
Allen, die noch keine Unfallversicherung haben, empfehlen wir eine.
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6. Reisehaftpflichtversicherung
Wenn Sie schon eine Privathaftpflichtversicherung haben, gilt diese weltweit. Jedoch müssen Auslandsaufenthalte, die länger als ein Jahr dauern, gesondert versichert werden. Ständig bewohnter Wohnraum im Ausland - eine Zweitwohnung - ist über eine Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt.